Kfz Gutachter Berlin Potsdam ✆ 0176 20 90 90 90 – Kfz-Gutachter und Sachverständiger Griesche – Berlin und Brandenburg

Unfallgutachten

Im Falle eines Unfalls sollten Sie Folgendes beachten:

Unfallgutachten

  • Notieren Sie sofort Name und Anschrift des Unfallgegners (von Fahrer und Halter)
  • Notieren Sie Fahrzeugtyp, -modell, -farbe und Kennzeichen
  • Notieren Sie Ort, Datum und Uhrzeit des Unfalls
  • Notieren Sie Namen und Adressen von Zeugen
  • Verständigen Sie bei größeren Schäden, fehlenden Zeugen oder unklarer Sachlage die Polizei
  • Fotografieren Sie den Unfallort, den Schaden, die Stellung der Fahrzeuge, evtl. Bremsspuren und Flüssigkeitsverluste
  • Beauftragen Sie einen unabhängigen qualifizierten Kfz-Sachverständigen-Gutachter, um den Schaden vor Ort zur Beweissicherung zu begutachten. Service-Hotline 0176 – 20 90 90 90 
  • Ihre Kosten für den Kfz-Sachverständigen gehören nach geltender Rechtsprechung zum Schaden und können daher beim Haftpflichtschaden geltend gemacht werden. Gleiches gilt für die Gebühr eines Rechtsanwaltes und auch für sonstige Kosten wie zum Beispiel den Abschleppwagen, Arztkosten, Schmerzensgeld und Pauschalbeträge für nicht belegbare Ausgaben.
  • Bedenken Sie: Es liegt an Ihnen, Ihrem Unfallgegner den entstandenen Schaden zu beziffern. Lassen Sie sich nicht Ihr Recht auf einen unabhängigen Sachverständigen durch die Versicherung Ihres Unfallgegners nehmen. Es geht um die Erstattung des Schadens an Ihrem Fahrzeug – deshalb sollten Sie den Kfz-Sachverständigen auswählen, nicht die Versicherung.
  • Zu Ihrem Vorgehen nach einem Unfall beraten wir Sie gerne – wir vermitteln Ihnen zum Beispiel Reparaturwerkstätten und helfen Ihnen beim Umgang mit der Versicherung.
Schadensregulierung Versicherung

Wir sind für Sie 24/7 erreichbar – auch an Wochenenden und Feiertagen.

Überzeugen Sie sich auf unserer Website von unserem Leistungs- und Serviceangebot und setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Sie erreichen uns telefonisch unter: 0176 – 20 90 90 90